TSE – Nichtbeanstandungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme bis 30.09.2020

Eigentlich sollten ab dem 01.01.2020 alle Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein. Da aber die genaue Spezifikation für die TSE erst Mitte 2019 final zur Verfügung stand, war es zeitlich nicht möglich, die benötigten TSE-Systeme rechtzeitig flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Auch müssen natürlich die TSE-Systeme in Programmen wie Bistro-Cash integriert werden, was natürlich auch Zeit benötigt.

Deswegen hat das Bundesfinanzministerium am 6. November entschieden, dass es eine TSE-Nichtbeanstandungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme bis zum 30.09.2020 gibt. Das bedeutet, dass das Fehlen einer TSE-Einheit bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet wird und sich daraus keine Strafe ergibt.

Das gilt natürlich nur für Kassensysteme, die die Finanzamt-Regeln – die seit 2016 gelten – erfüllen. Im Falle von Bistro-Cash sind das die Versionen 4.2 und 4.3.

Bitte unbedingt beachten!

Die Belegausgabepflicht ist allerdings von der Nichtbeanstandungsregelung nicht betroffen und gilt unverändert ab dem 01.01.2020. Und die Übergangszeit für ältere Kassensysteme bis Ende 2022 gilt ausdrücklich nicht für PC-Kassensysteme!

Nutzer von Bistro-Cash können in Version 4.2 in den Einstellungen die Funktion „Automatischer Bondruck“ einstellen, damit nicht eventuell ein Mitarbeiter das Ausdrucken des Bons vergisst. Allerdings wird die Bon-Vorschau durch diese Funktion auch automatisch ausgeblendet.

Bistro-Cash Kassensoftware Rechnungsausdruck

In der Version 4.3 ist diese Einstellung nicht nötig, da in dieser Version in der Bon-Vorschau nur ein Ausdruck des Bons möglich ist.

Automatischer Bonausdruck Bistro-Cash

Das Bon-Update von Version 4.2 auf Version 4.3 ist kostenfrei. Dazu einfach eine E-Mail mit Deiner 8-stelligen Bistro-Cash Lizenznummer an die E-Mail-Adresse lizenz@bistro-cash.de senden. Wenn Du mehr als eine Lizenz nutzt, dann benötigen wir alle Deine Lizenznummern. Wir senden Dir dann eine E-Mail mit den Download-Link(s) innerhalb von 48 Stunden zu. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zusenden.

Deine 8-stellige Bistro-Cash Lizenznummer findest Du rechts unten im Fenster direkt nach dem Programmstart. Wenn Du mehr als eine Bistro-Cash-Kassenstation hast, dann bitte von allen Deinen Stationen die angezeigte 8-stellige Lizenznummer notieren und uns per E-Mail mitteilen.

Bistro-Cash Lizenznummer

Wichtiger Hinweis!
Die Bistro-Cash-Version 4.3 beinhaltet nicht die TSE-Funktionen. Dafür gibt es im Laufe des ersten Halbjahres 2020 ein Bistro-Cash 5.0 Update. Zeitgleich zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Bistro-Cash 5.0 werden auch die vorgeschriebenen TSE-Einheiten lieferbar sein. Bistro-Cash 5.0 und die passende TSE-Einheit kannst Du hier im Shop ohne Anzahlung vorbestellen.

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